§ 1 Allgemeine Informationen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Camara und Hamdi GbR Talstraße 7, 34253 Lohfelden, dem Betreiber von CrossFit VARGEN (nachfolgend „CFV“), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Mitglied kann grundsätzlich nur sein, wer volljährig ist. CFV behält sich aber im Einzelfall die Entscheidung vor auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. Hierzu hat jedes Mitglied beim Abschluss eines Abonnementvertrages oder beim Kauf einer 5er oder 10er Karte gegenüber CFV ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn er/sie nicht volljährig ist und in diesem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen.
Die Rechte des Mitglieds aus dem mit CFV abgeschlossenen Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von CFV nicht übertragbar.
Soweit im Trainingsprogramm nichts Abweichendes angegeben ist, werden alle Trainingseinheiten in der Talstraße 7 in 34253 Lohfelden oder auf dem davor befindlichen Freigelände (nachfolgend „Veranstaltungsort“ genannt) durchgeführt. Die jeweiligen Trainings- und Öffnungszeiten werden auf der Webseite von CFV (www.crossfitvargen.de) bekannt gegeben. Eine Nutzung der Räumlichkeiten und / oder Geräte für andere Trainingsmethoden ist nur mit Zustimmung von CFV zulässig.
§ 2 Allgemeingültiges für das Training
Dem Mitglied ist bekannt, dass die Nutzung der Einrichtung bei willentlich falscher Ausführung und Nichtbeachtung der Traineranweisungen zu körperlichen Schäden führen kann. CFV ist nicht verpflichtet, dem Mitglied vor Abschluss einer Mitgliedschaftsvertrages oder während der Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios zu untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher, die Einrichtung der Box nur zu nutzen, wenn es körperlich dazu in der Lage ist.
Alle Mitglieder verpflichten sich den Anweisungen des Personals von CFV Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten sowie sich gemäß der Hausordnung von CFV zu verhalten. Grobe und wiederholte Verstöße können ein Hausverbot zur Folge haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.
§ 3 Nutzungsumfang
CFV gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch den Wochentrainingsplan auf der Homepage bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen.
In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und 2. Januar finden Kurse in eingeschränktem Umfang statt. Weiterhin behält sich CFV vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 14 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen oder Seminarveranstaltungen zu schließen bzw. die Trainingszeiten anzupassen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt worden ist. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
Das Kursangebot „Open Gym“ darf erst nach mindestens drei Monaten CrossFit-Erfahrung in Anspruch genommen werden. Das Training im Open Gym ist eigenständig zu planen. Es ist sicherzustellen, dass das Mitglied den Anforderungen seines eigenen Trainingsplans gerecht wird. Es besteht keinerlei Anspruch auf zusätzliche Trainingsplanung durch die Trainer.
§ 4 Anmelden und Abmelden zu Trainingskursen
Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, deshalb ist eine vorherige Online-Anmeldung für die Kursteilnahme Voraussetzung. Die Anmeldung läuft über Octiv Fitness, dazu ist eine Registration in der App von Octiv Fitness notwendig. Anmeldungen zu Trainingseinheiten können bis zu 3 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden, danach wird die Trainingseinheit als angetreten gewertet.
Erscheint ein Teilnehmer mehr als 5 Minuten unentschuldigt nach Beginn des Trainingsprogrammes am Veranstaltungsort, liegt es im Ermessen des Trainers, ob man noch an der jeweiligen Trainingseinheit teilnehmen darf. Bei mehrmaligem, unentschuldigtem Zuspätkommen ist CFV berechtigt den Teilnehmer von dem Trainingsprogramm auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere gefährdet.
§ 5 Abschlussdatum und Vertragsbeginn
Die Mitgliedsvereinbarung wird mit Unterzeichnung zu dem als Vertragsbeginn vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Das Mitglied bzw. der vom Mitglied benannte Nutzer können die Leistungen von CFV im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Um eine sichere Teilnahme am gesamten Kursangebot zu gewährleisten, ist jedes Neumitglied verpflichtet den OnRamp Kurs mit mindestens 6 Einheiten zu besuchen. Neumitglieder, die in einer anderen CrossFit Box bereits mindestens sechs Monate trainiert haben, können, nach persönlicher Rücksprache und erfolgtem Assessment Check durch einen der Coaches, den OnRamp Kurs überspringen. Der Assessment Check ist bei jeder Vertragsvariante erforderlich.
§ 6 Mitgliedsbeitrag / Bankeinzugsverfahren
Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen.
Bei Mitgliedschaften ermächtigt der im Lastschriftmandat genannte Kontoinhaber CFV, die Mitgliedsbeiträge von seinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von CFV auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Für jede mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelöste bzw. zurückgegebene Lastschrift ist CFV berechtigt, die durch die Rücklastschrift und Bearbeitung entstandenen Kosten in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen und diese automatisch mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.
Bei Verzug eines monatlichen Mitgliedsbeitrags kann darüber hinaus ein sofortiges Trainingsverbot ausgesprochen werden bis die Schuld beglichen ist.
§ 7 Schriftliche Kündigung eines Vertrages
Der Mitgliedsvertrag wird für eine Laufzeit von sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monaten abgeschlossen. Mitgliedsverträge können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Ende der geschlossen Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut vier Wochen zum Monatsende.
Für Mitgliedsverträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurde, gilt:
Der Mitgliedsvertrag mit einer Laufzeit sechs Monaten kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der geschlossen Laufzeit gekündigt werden. Mitgliedsverträge mit einer Laufzeit von zwölf Monaten können von beiden Vertragsparteien unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der geschlossenen Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die Dauer des vereinbarten Vertragsverhältnisses. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut vier Wochen bei einem Mitgliedsvertrag über sechs Monate und 3 Monate bei einem Mitgliedsvertrag über zwölf Monate zum jeweiligen Vertragsende.
Für Mitgliedsverträge, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gilt:
Alle Mitgliedsverträge können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Ende der geschlossen Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut vier Wochen zum Monatsende.
§ 8 Ruhen der Mitgliedschaft
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum unterbrochen werden. Die Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Ruhezeit. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann die Leistungen von CFV nicht in Anspruch nehmen. Das Aussetzen der Mitgliedschaft aufgrund von Urlaub ist nicht möglich.
§ 9 Änderung des Mitgliedschaftsmodells
Eine Änderung auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines Monats möglich. Die vereinbarte Vertragslaufzeit beginnt dann erneut. Eine Änderung auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende Vertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende in schriftlicher Form (Email oder Post) möglich.
§ 10 Preisanpassungen
CFV behält sich vor, den Mitgliedsvertrag mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied erhält hierzu ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der geplanten Änderung. Gleichzeitig informiert CFV das Mitglied über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderungen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich widerspricht. CFV wird das Mitglied in diesem Angebot über diese Widerspruchsfrist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren. Im Fall eines Widerspruchs ist CFV berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag hierdurch entsprechend.
§ 11 Änderung der Kundendaten
Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind CFV unverzüglich mitzuteilen, bzw. selbsttätig im Profil der Buchungsapp zu ändern. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
§ 12 Haftung
CFV schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Einrichtung zurückzuführen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens CFV oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens CFV oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 13 Datenschutz
Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass CFV personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdende Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
§ 14 Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht derart äußern, dass der Ruf und das Prestige des jeweils anderen beeinträchtigt oder geschädigt wird.
Die Mitglieder erkennen an, dass CFV Foto- und Videomaterial, das in den Kursen und bei Events in der Box erstellt wird, auf verschiedenen CFV Social Media Plattformen veröffentlicht werden kann.
§ 15 Schlussbestimmungen
CFV ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. CFV wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen und dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme zu widersprechen.
Als Gerichtsstand wird Lohfelden vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 07/2024